Psychotherapie

Charlotte de Boer



Gesetzliche Krankenkassen 

Mit großer Freude würde ich auch gesetzlich versicherten Patient:innen einen unkomplizierten Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung in meiner Praxis ermöglichen. Leider verfüge ich (noch) über keinen Kassensitz, sodass die Psychotherapie von gesetzlich versicherten Patient:innen etwas aufwendiger ist. 

Aufgrund der begrenzten Anzahl von Kassensitzen und einer hohen Auslastung der verfügbaren Sitze, kommt es zu langen Wartezeiten für Menschen, die eigentlich dringend eine psychotherapeutische Behandlung benötigen.

Eine Möglichkeit Psychotherapie zu erhalten ist das sogenannte Kostenerstattungsverfahren. Bei der Psychotherapie handelt es sich nämlich um eine Regelleistung der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung), wenn eine Indikation für Psychotherapie vorliegt. 

Zur Unterstützung bei der Suche nach einem Therapieplatz wurde die sogenannte Terminservice Stelle gegründet, die Sie in die Sprechstunde von Psychotherapeut:innen mit Kassensitz vermittelt. In der Regel wird Ihnen in der Sprechstunde mitgeteilt, dass in absehbarer Zeit kein Therapieplatz frei ist. Lassen Sie sich diese Information schriftlich geben und zusätzlich das sogenannte PTV11 Formular ausfüllen, das die Notwendigkeit der Psychotherapie bestätigt. 

Die folgenden Schritte sind notwendig, um ein Kostenerstattungsverfahren bei Ihrer Krankenkasse anzustoßen: 

  1. Vereinbaren Sie bei der Terminservicestelle (Telefonnummer: 116 117) bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten einen Termin zur Sprechstunde. 
  2. Lassen Sie sich in der Sprechstunde das PTV 11 aushändigen, indem entsprechend vermerkt ist, dass die Therapie indiziert ist, jedoch nicht in der Praxis durchgeführt werden kann. (Falls die Therapie dort durchgeführt werden kann ist das wunderbar und Sie können in diesem Moment mit der langwierigen Therapeutensuche aufhören)
  3. Rufen Sie verschiedene Psychotherapeuten mit Kassensitz an und fragen Sie nach einem möglichen Therapieplatz. Wichtig ist hierbei ein Therapieplatz kein Termin für die Sprechstunde.
  4. Dokumentieren Sie alle Absagen sorgfältig in einer Tabelle mit Datum des Anrufs und angegebener Wartezeit auf den Platz. 
  5. Besorgen Sie sich bei Ihrem Hausarzt einen sogenannten Konsiliarbericht, in dem vermerkt ist, dass es keine medizinischen Kontraindikationen für eine Psychotherapie gibt.
  6. Sobald Sie 5-10 Absagen sowie das Sprechstundenformular PTV 11 und den Konsiliarbericht gesammelt haben, wenden Sie sich an eine entsprechende Privatpraxis, um ein Kostenerstattungsverfahren anzustoßen.

Leider versuchen immer mehr Krankenkassen die Anträge auf Kostenerstattung abzulehnen, obwohl das Systemversagen nachgewiesen ist und eine Verpflichtung seitens der Krankenkasse besteht die Kosten für eine gleichwertige Therapie in einer psychotherapeutischen Privatpraxis zu übernehmen. In diesem Fall wird ein juristischer Weg empfohlen. 

Die folgenden Links können im Hinblick auf das Kostenerstattungsverfahren eine Hilfestellung bieten

Terminservicestelle
Informationen zum Kostenerstattungsverfahren
Informationen zum juristischen Weg